Breisach am Rhein (auf Alemannisch Brisach am Rhi) ist eine Stadt am Oberrhein an der deutsch-französischen Grenze auf halbem Weg zwischen Colmar und Freiburg im Breisgau (jeweils ca. 20 Kilometer) und jeweils etwa 60 Kilometer nördlich von Basel und südlich von Straßburg
Bundesland
Regierungsbezirk
Freiburg
Landkreis
Breisgau-Hochschwarzwald
Einwohner
15.588 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
79206
Vorwahlen
07667, 07664, 07668
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Breisach am Rhein – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Breisach am Rhein hat plusieurs Bebauungspläne in Aufstellung:
- Bebauungsplan "Neumatten II": Erweitert das bestehende Gewerbegebiet in Oberrimsingen südlich, um die Nachfrage nach Gewerbegrundstücken zu decken und den Wirtschaftsstandort zu stärken. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange ist geplant.
- Bebauungsplan "Waldstraße": Überplant das bestehende Wohngebiet im südlichen Bereich der Waldstraße, um eine Mischgebietsnutzung zu ermöglichen. Der Plan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt und war vom 19.02.2024 bis 25.03.2024 öffentlich ausgelegt.
- Bebauungsplan "Vogesenstraße III": Schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung von Wohnbauland im nördlichen Bereich von Breisach. Ziel ist die Schaffung eines klimagerechten und flächensparenden Wohnquartiers. Der Plan wird ebenfalls im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt.
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.